

STEUERN IM RUHESTAND
Auch im Ruhestand zählt, was netto bleibt.
Renten, Betriebsrenten, Kapitalerträge und Mieten werden unterschiedlich besteuert und teilweise mit Sozialabgaben belegt.
Wer die Unterschiede kennt, kann seine Steuerlast über den gesamten Ruhestand gezielt steuern.
BESTEUERUNG IM ALTER
Jede Einkommensquelle folgt eigenen Regeln
Viele Menschen erwarten im Ruhestand eine geringe Steuerbelastung. Für Gutverdiener mit mehreren Einkommensquellen trifft das oft nicht zu. Umso wichtiger ist es, die Besteuerung der einzelnen Einkünfte zu kennen und bewusst zu planen.
Gesetzliche Renten, Renten aus Versorgungswerken und Basisrenten werden nachgelagert besteuert. Der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns und steigt schrittweise, bis Renten ab dem Jahr 2058 vollständig steuerpflichtig sind. Der steuerfreie Teil wird im ersten vollen Rentenjahr als fester Betrag festgeschrieben.
Betriebsrenten aus Entgeltumwandlung sind in der Regel voll steuerpflichtig. Private Rentenversicherungen werden dagegen nur mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert, der vom Alter bei Rentenbeginn abhängt und deutlich niedriger liegt. Kapitalerträge aus dem Depot unterliegen der Abgeltungsteuer, Mieteinnahmen dem persönlichen Steuersatz.
Hinzu kommen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Pflichtversicherte Rentner zahlen Beiträge auf ihre Renten und Versorgungsbezüge. Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen zusätzlich auf weitere Einkünfte wie Mieten und Kapitalerträge. Privat Versicherte zahlen einkommensunabhängige Beiträge.
Aus diesen Unterschieden ergeben sich Gestaltungsmöglichkeiten. Die Wahl zwischen Rente und Kapitalauszahlung, der Zeitpunkt von Auszahlungen, die Verteilung von Einkünften über mehrere Jahre und die Reihenfolge der Entnahmen beeinflussen die Gesamtbelastung erheblich. Gerade in den ersten Ruhestandsjahren, wenn das Einkommen oft noch niedriger ist, lassen sich Einkünfte gezielt steuergünstig realisieren.
Bei Ehepaaren spielt zusätzlich die Verteilung der Einkünfte zwischen beiden Partnern eine Rolle.
Die konkrete Steuerberatung liegt bei Ihrem Steuerberater. In der Ruhestandsplanung berechne ich die steuerlichen Folgen unterschiedlicher Varianten und stimme die Umsetzung mit ihm ab.
Steuern im Zusammenhang
Die Besteuerung im Ruhestand wirkt auf diese Bausteine:
Quellen kennen. Zeitpunkte planen. Steuerlast steuern.
„Im Ruhestand entscheidet nicht die Bruttorente, sondern das, was davon bleibt.“

