

MITGLIEDER VON VERSORGUNGSWERKEN
Versorgungswerk und private Vorsorge zusammen gedacht.
Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater und andere Kammerberufe können das Altersvorsorgedepot künftig unmittelbar gefördert nutzen.
Ob und wie viel sinnvoll ist, zeigt erst der Blick auf Ihre bestehende Versorgung.
VERSORGUNGSWERK RICHTIG ERGÄNZEN
Erst wissen, was vorhanden ist
Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke sind künftig unmittelbar förderberechtigt. Voraussetzung: Sie willigen bis zum Ende des Beitragsjahres gegenüber Ihrem Versorgungswerk ein, dass es Ihre Zugehörigkeit an die Zentrale Zulagenstelle meldet. Ohne Einwilligung keine Förderung für das Jahr.
Reicht die Versorgung?
Über viele Berufsjahre entstehen erhebliche Ansprüche – ob sie für Ihren Lebensstandard reichen, ist eine andere Frage.
Zuerst wird die voraussichtliche Versorgung netto dem gewünschten Lebensstandard gegenübergestellt.
Erst daraus ergibt sich, ob und wie viel zusätzliches Vermögen nötig ist.
Zwei Bausteine, zwei Aufgaben
Versorgungswerk: lebenslange Grundversorgung.
Altersvorsorgedepot: kapitalmarktorientierter, geförderter Zusatzbaustein.
Weil die Grundversorgung sicher ist, kann das Depot oft stärker auf Rendite ausgerichtet werden.
Steuerlich interessant
Sonderausgabenabzug: kann über die Zulage hinaus eine zusätzliche Erstattung bringen.
Basisrente: deutlich höherer Abzugsrahmen – Beiträge zum Versorgungswerk werden allerdings angerechnet.
Nicht jeder Euro gehört in gebundene Vorsorge. Freie Depots, Immobilien und Liquidität erfüllen andere Aufgaben, etwa für Praxis, Kanzlei oder einen früheren Ausstieg. Deshalb gehören Versorgungswerk, Altersvorsorgedepot, Kapitalanlagen und Immobilien in eine gemeinsame Planung.
Versorgungswerk sinnvoll ergänzen
Für Ihre gesamte Altersvorsorge betrachten wir diese Themen:
Ansprüche kennen. Lücke berechnen. Gezielt ergänzen.
„Ein gutes Versorgungswerk ist eine starke Basis. Ob sie reicht, zeigt erst die Gesamtplanung.“

