

BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG
Vorsorge über den Arbeitgeber.
Die betriebliche Altersversorgung verbindet steuerliche Vorteile mit einem Beitrag des Arbeitgebers. Ob sie sich lohnt, hängt von Tarif, Kosten und Ihrer persönlichen Situation ab.
Für Geschäftsführer und Unternehmer eröffnet sie zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten.
bAV RICHTIG EINORDNEN
Förderung heute, Steuern im Alter
Bei der betrieblichen Altersversorgung fließt ein Teil des Gehalts in einen Vorsorgevertrag, bevor Steuern und Sozialabgaben anfallen. Dieses Prinzip heißt Entgeltumwandlung. Innerhalb gesetzlicher Grenzen sind die Beiträge steuer- und sozialabgabenfrei, und in vielen Fällen beteiligt sich der Arbeitgeber mit einem Zuschuss.
Diese Förderung ist allerdings eine Verschiebung und kein Geschenk. Die spätere Betriebsrente ist in der Regel voll steuerpflichtig. Wer gesetzlich krankenversichert ist, zahlt darauf außerdem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Ob sich die bAV rechnet, hängt deshalb vom Unterschied zwischen Ihrer heutigen und Ihrer späteren Belastung ab – und von den Kosten des Vertrags.
Ein Effekt wird oft übersehen: Weil auf den umgewandelten Betrag keine Rentenbeiträge gezahlt werden, fällt die gesetzliche Rente etwas geringer aus. Bei Einkommen deutlich oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze entfällt dieser Nachteil – allerdings auch die Ersparnis bei den Sozialabgaben. Für Gutverdiener ist die bAV daher vor allem eine steuerliche Frage.
Die Qualität der Angebote unterscheidet sich stark. Manche Arbeitgeber bieten großzügige Zuschüsse und kostengünstige Tarife, andere nur Standardverträge mit hohen Kosten. Eine pauschale Empfehlung gibt es deshalb nicht – es kommt auf das konkrete Angebot an.
Für Gesellschafter-Geschäftsführer ist die betriebliche Versorgung ein eigenes Gestaltungsfeld. Über Durchführungswege wie Direktzusage, Unterstützungskasse oder Direktversicherung lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen deutlich höhere Beträge steuerlich wirksam in die Vorsorge verlagern. Angemessenheit, Finanzierung und Bilanzierung sind dabei eng mit dem Steuerberater abzustimmen.
Auch bestehende Zusagen verdienen Aufmerksamkeit. Bei einem Arbeitgeberwechsel stellt sich die Frage, ob ein Vertrag mitgenommen, beitragsfrei gestellt oder privat fortgeführt wird. Bei Pensionszusagen in der GmbH zeigt eine Überprüfung, ob die Finanzierung noch zur Zusage passt.
Richtig eingesetzt ist die betriebliche Altersversorgung ein sinnvoller Baustein – wenn sie bewusst gewählt und in die gesamte Vorsorge eingeordnet wird.
Vorsorge im Zusammenhang
Die bAV wirkt auf Ihre gesamte Altersvorsorge:
Angebot prüfen. Kosten vergleichen. Bewusst entscheiden.
„Jeder Steuervorteil von heute ist eine Steuerpflicht von morgen. Die Differenz macht den Unterschied.“

