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PKV IM ALTER

Die PKV-Beiträge im Ruhestand zahlen Sie heute.

Im Alter fallen Arbeitgeberzuschuss und Gehalt weg, die Beiträge zur privaten Krankenversicherung bleiben.

Zwei Wege sorgen vor: der Beitragsentlastungstarif des Versicherers und eigenes Kapital in einer fondsgebundenen Rentenversicherung.

BET GEGEN FRV

Garantierte Entlastung oder flexibles Kapital

Mit dem Rentenbeginn ändert sich die Finanzierung der PKV grundlegend. Der Arbeitgeberzuschuss entfällt. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt zwar einen Zuschuss von 8,75 Prozent der Bruttorente, höchstens die Hälfte des Beitrags – bei 2.500 Euro Rente knapp 220 Euro. Der gesetzliche Zuschlag von 10 Prozent, den jeder Privatversicherte bis 60 zahlt, dämpft ab 65 Beitragserhöhungen, reicht aber selten aus. Die Lücke müssen Sie selbst schließen.

Beim Beitragsentlastungstarif (BET) zahlen Sie heute einen Mehrbeitrag an Ihren Krankenversicherer. Ab einem vereinbarten Alter, meist 67, sinkt Ihr Beitrag lebenslang um einen fest vereinbarten Eurobetrag.

Seine Stärke ist die Förderung. Als Arbeitnehmer erhalten Sie auch auf den BET-Beitrag den hälftigen Arbeitgeberzuschuss, solange der Höchstzuschuss nicht ausgeschöpft ist. Zudem ist der Beitrag im selben Umfang steuerlich abziehbar wie der zugrunde liegende Tarif der Basisabsicherung dient. Die Entlastung ist garantiert und wirkt, solange Sie leben.

Seine Schwäche ist die Bindung. Die Entlastung ist ein fester Nominalbetrag, der mit jeder Beitragsanpassung an Wirkung verliert. Sterben Sie vor oder kurz nach Rentenbeginn, verbleibt das angesparte Kapital beim Versichertenkollektiv. Bei einem Versichererwechsel geht es meist ganz oder weitgehend verloren. Und das Geld steht für nichts anderes zur Verfügung.

Mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung (FRV) bauen Sie dagegen eigenes Kapital auf, das im Alter gezielt für die Beiträge entnommen oder verrentet wird. Die Renditeerwartung ist bei langer Laufzeit höher, das Kapital bleibt vererbbar, und Sie entscheiden später, ob es für Beiträge, Pflege oder anderes eingesetzt wird. Bei Kapitalauszahlung nach zwölf Jahren Laufzeit und ab 62 wird nur die Hälfte des Ertrags mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, bei Verrentung ab 67 nur ein Ertragsanteil von 17 Prozent. Dafür fehlen Arbeitgeberzuschuss und Steuerabzug in der Ansparphase, und die Entlastung ist nicht garantiert.

Ohne Zuschuss und Steuervorteil rechnet sich ein BET nominal meist erst ab einem Alter von etwa Ende 70 bis Mitte 80. Mit Arbeitgeberzuschuss und Steuerabzug verschiebt sich dieser Punkt deutlich nach vorn. Für Angestellte ist der BET deshalb oft attraktiv, für Selbstständige ohne Zuschuss spricht mehr für eigenes Kapital.

In der Praxis ist die Kombination häufig die beste Lösung: ein Grundbetrag über den BET, gefördert und garantiert, ergänzt durch flexibles Kapital für Beitragssteigerungen und Pflege. Die richtige Aufteilung ergibt sich aus Ihrer erwarteten Beitragslast, Ihrem Status und Ihrer übrigen Ruhestandsplanung.

PKV im Ruhestand im Zusammenhang

Die Beitragsplanung berührt diese Themen:

Lücke berechnen. Förderung nutzen. Flexibel bleiben.

„Wer privat versichert ist, braucht im Ruhestand zwei Renten: eine für sich und eine für seine Krankenversicherung.“

Wie finanzieren Sie Ihre PKV mit 80?

Wir berechnen Ihre voraussichtliche Beitragslast im Ruhestand und die passende Mischung aus Beitragsentlastung und eigenem Kapital.

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