

RENTEN & VERSORGUNGSANSPRÜCHE
Wissen, womit Sie später rechnen können.
Gesetzliche Rente, Versorgungswerk, Betriebsrente, private Verträge: Über viele Berufsjahre entstehen Ansprüche aus mehreren Quellen – kaum jemand kennt ihre Summe.
Ich führe sie zusammen und zeige, welches Einkommen daraus netto entsteht und ab wann es zur Verfügung steht.
VERSORGUNG SICHTBAR MACHEN
Aus einzelnen Ansprüchen wird Ihr zukünftiges Einkommen.
Ihre Ruhestandsplanung beginnt mit einer Frage: Welches Einkommen ist später schon sicher? Die Ansprüche stammen meist aus mehreren Quellen, und jede Unterlage zeigt nur einen Ausschnitt.
Die Quellen
Gesetzliche Rente: Die Renteninformation weist Bruttowerte aus, und ihre Hochrechnung unterstellt, dass Sie bis zum Rentenbeginn ähnlich weiterverdienen.
Versorgungswerk: für Kammerberufe wie Rechtsanwälte oder Steuerberater, mit eigenen Regeln.
Beamtenpension
Betriebliche Altersversorgung: oft verteilt auf mehrere frühere Arbeitgeber, Durchführungswege und beitragsfreie Verträge.
Private Renten- und Vorsorgeverträge
Garantiert oder hochgerechnet?
Nicht jeder heute ausgewiesene Wert steht später in gleicher Höhe sicher zur Verfügung.
Wahlrechte zum Rentenbeginn, etwa zwischen Rente und Kapital, gehören in die Planung.
Der Zeitpunkt
Die Leistungen beginnen nicht zwangsläufig gleichzeitig.
Wer früher aufhört, muss womöglich mehrere Jahre überbrücken.
Von brutto zu netto
abzüglich Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherung
inflationsbereinigt: Eine Rente, die in 25 Jahren beginnt, hat deutlich weniger Kaufkraft, als ihr Nominalbetrag vermuten lässt.
Alles auf einer Zeitachse. Erst wenn alle Ansprüche zusammengeführt sind, wird sichtbar, welches Einkommen in den einzelnen Phasen Ihres Ruhestands vorhanden ist – und wo zusätzlicher Kapitalbedarf entsteht.
Ihre zukünftige Versorgung im Überblick
Aus Ihren bestehenden Ansprüchen ergeben sich die nächsten Schritte:
Ansprüche erfassen. Netto rechnen. Versorgung realistisch planen.
„Die Renteninformation zeigt einen Betrag – aber nicht, was davon bleibt.“

