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FONDSBESTEUERUNG

Die Rendite gehört Ihnen. Ein Teil davon dem Finanzamt.

Fonds und ETFs werden nach eigenen Regeln besteuert – mit Teilfreistellung, Vorabpauschale und Abgeltungsteuer.

Wer die Mechanik kennt, trifft bessere Entscheidungen bei Fondsauswahl, Verkauf und Depotstruktur.

INVESTMENTSTEUERGESETZ

Drei Mechanismen, die Ihre Nettorendite bestimmen

Seit 2018 werden Investmentfonds nach dem Investmentsteuergesetz besteuert. Für Privatanleger sind drei Mechanismen entscheidend: die Abgeltungsteuer, die Teilfreistellung und die Vorabpauschale.

Erträge aus Fonds unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 Prozent, gegebenenfalls zuzüglich Kirchensteuer. Pro Person bleiben 1.000 Euro Kapitalerträge im Jahr steuerfrei, bei Zusammenveranlagung 2.000 Euro. Liegt Ihr persönlicher Steuersatz niedriger, etwa im Ruhestand oder bei Kindern, holt die Günstigerprüfung in der Steuererklärung die Differenz zurück.

Weil Fonds bereits auf Fondsebene bestimmte Steuern tragen, bleibt beim Anleger ein pauschaler Teil der Erträge steuerfrei. Maßgeblich ist die Fondsart:
– Aktienfonds mit mehr als 50 Prozent Aktien: 30 Prozent steuerfrei
– Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktien: 15 Prozent
– Immobilienfonds: 60 Prozent, mit Schwerpunkt Auslandsimmobilien 80 Prozent
– Anleihen- und Geldmarktfonds: keine Teilfreistellung

Die Teilfreistellung gilt für Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Veräußerungsgewinne. Ein Aktien-ETF wird damit effektiv mit rund 18,5 Prozent statt 26,4 Prozent belastet. Die Fondsart entscheidet also unmittelbar über Ihre Nettorendite – ein Grund, Anleihen eher in steuerlich begünstigten Vorsorgehüllen und Aktienfonds im freien Depot zu halten.

Thesaurierende Fonds schütten nichts aus. Damit Erträge nicht unbegrenzt aufgeschoben werden, unterstellt der Gesetzgeber einen Mindestertrag, die Vorabpauschale: Wert zu Jahresbeginn × Basiszins × 0,7. Sie ist auf den tatsächlichen Wertzuwachs des Jahres begrenzt, Ausschüttungen werden abgezogen. Der Basiszins lag für 2025 bei 2,53 Prozent und liegt für 2026 bei 3,20 Prozent. Die Steuer wird am ersten Werktag des Folgejahres vom Verrechnungskonto eingezogen – bei 100.000 Euro in einem Aktien-ETF für 2026 bis zu rund 410 Euro, sofern der Sparerpauschbetrag bereits ausgeschöpft ist.

Die Vorabpauschale ist keine zusätzliche Steuer, sondern eine Vorauszahlung. Beim Verkauf werden alle bereits versteuerten Vorabpauschalen vom Veräußerungsgewinn abgezogen.

Daraus folgen konkrete Regeln: Nutzen Sie den Sparerpauschbetrag über einen Freistellungsauftrag. Halten Sie im Januar Liquidität auf dem Verrechnungskonto bereit. Verteilen Sie große Gewinnrealisierungen, wo möglich, auf mehrere Jahre und stellen Sie Verluste gezielt gegen. In Rentenversicherungen fällt keine Vorabpauschale an – dort gelten eigene Regeln bei der Auszahlung.

Die steuerliche Beratung im Einzelfall liegt bei Ihrem Steuerberater. Ich berücksichtige die Mechanik bei jeder Depotentscheidung.

Fondssteuern im Zusammenhang

Die Fondsbesteuerung berührt diese Themen:

Fondsart prüfen. Freibeträge nutzen. Verkäufe planen.

„Nicht die Bruttorendite entscheidet, sondern was nach Steuern im Depot bleibt.“

Wie viel Steuer kostet Ihr Depot wirklich?

Wir prüfen Fondsarten, Freistellungsaufträge und Verkaufsstrategie und machen die Steuerlast Ihres Depots sichtbar.

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