

STEUERN & ALTERSVORSORGE
Entscheidend ist, was netto ankommt.
Jeder Vorsorgebaustein wird anders besteuert – bei der Einzahlung, in der Ansparphase und in der Auszahlung.
Wer nur auf die Steuerersparnis von heute schaut, übersieht leicht die Steuer von morgen.
STEUERN ÜBER DEN GESAMTEN LEBENSZYKLUS
Drei Schichten. Drei Steuerlogiken.
Jede Schicht der Altersvorsorge hat ihre eigene steuerliche Logik. Genau daraus ergibt sich, welcher Baustein in Ihrer Situation am meisten leistet.
1. Schicht: gesetzliche Rente, Versorgungswerk, Basisrente
Einzahlung: Beiträge als Sonderausgaben abziehbar.
Auszahlung: nachgelagert besteuert; der steuerpflichtige Anteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab und steigt bis zur vollen Besteuerung.
2. Schicht: betriebliche und geförderte private Vorsorge
Einzahlung: gefördert oder steuerfrei, bei Entgeltumwandlung teils auch sozialabgabenfrei. Künftig gehört auch das Altersvorsorgedepot dazu.
Auszahlung: voll steuerpflichtig; bei Betriebsrenten in der Regel zusätzlich Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
3. Schicht: private Rentenversicherung und freies Depot
Einzahlung: aus versteuertem Einkommen.
Rentenversicherung: im Alter nur Ertragsanteil, bei Kapitalauszahlung unter Voraussetzungen nur die Hälfte des Gewinns steuerpflichtig.
Depot: Abgeltungsteuer auf Erträge, bei Fonds schon während der Laufzeit über die Vorabpauschale.
Die entscheidende Rechnung
Heutiger Grenzsteuersatz gegen voraussichtlichen Steuersatz im Ruhestand.
Heute hoch, später deutlich niedriger: Die nachgelagerte Besteuerung lohnt sich.
Auch im Ruhestand hohe Einkünfte aus Mieten, Versorgungswerk oder Kapital: Der Vorteil schrumpft.
Der Preis der Förderung
kein freier Zugriff vor dem Ruhestand
eingeschränkte Vererbbarkeit
häufig Verrentungspflicht
Über den gesamten Lebenszyklus rechnen. Einzahlung, Förderung, Anlage, Kosten, Auszahlung und Besteuerung gehören in eine Rechnung. Erst dann zeigt sich, welcher Euro Beitrag am Ende das meiste Nettoeinkommen erzeugt. Die Darstellung dient der Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.
Steuern im Zusammenhang
Die Besteuerung betrifft jeden Baustein:
Heute sparen. Später versteuern. Netto entscheiden.
„Ein Steuervorteil zählt erst, wenn er auch nach Steuern im Ruhestand trägt.“

