

STEUERN & ALTERSVORSORGE
Entscheidend ist, was netto ankommt.
Jeder Vorsorgebaustein wird anders besteuert – bei der Einzahlung, in der Ansparphase und in der Auszahlung.
Wer nur auf die Steuerersparnis von heute schaut, übersieht leicht die Steuer von morgen.
STEUERN ÜBER DEN GESAMTEN LEBENSZYKLUS
Drei Schichten. Drei Steuerlogiken.
Die Altersvorsorge in Deutschland folgt einem Drei-Schichten-Modell. Jede Schicht hat ihre eigene steuerliche Logik – und genau daraus ergibt sich, welcher Baustein in Ihrer Situation am meisten leistet.
Zur ersten Schicht gehören die gesetzliche Rente, die Versorgungswerke und die Basisrente. Beiträge sind als Sonderausgaben abziehbar, die späteren Renten werden nachgelagert besteuert. Der steuerpflichtige Anteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab und steigt schrittweise, bis Renten vollständig steuerpflichtig sind.
Die zweite Schicht umfasst die betriebliche Altersversorgung und die staatlich geförderte private Vorsorge, künftig auch das Altersvorsorgedepot. Beiträge werden gefördert oder bleiben steuerfrei, bei der Entgeltumwandlung teilweise auch sozialabgabenfrei. Im Gegenzug sind die Leistungen im Alter voll steuerpflichtig. Bei Betriebsrenten kommen in der Regel Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung hinzu.
In der dritten Schicht stehen private Rentenversicherung und freies Depot. Hier zahlen Sie aus versteuertem Einkommen ein. Dafür fällt die Besteuerung im Alter milder aus: Bei der Rentenversicherung wird nur ein Ertragsanteil besteuert, bei Kapitalauszahlung unter bestimmten Voraussetzungen nur die Hälfte des Gewinns. Im Depot fällt Abgeltungsteuer auf die Erträge an, bei Fonds schon während der Laufzeit über die Vorabpauschale.
Welche Schicht die beste ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend ist das Verhältnis zweier Steuersätze: Ihres heutigen Grenzsteuersatzes und Ihres voraussichtlichen Steuersatzes im Ruhestand. Wer heute hoch besteuert wird und später deutlich weniger, profitiert von der nachgelagerten Besteuerung. Wer auch im Ruhestand hohe Einkünfte erwartet – etwa aus Mieten, Versorgungswerk oder Kapitalvermögen –, gewinnt dadurch weniger.
Hinzu kommt die Bindung. Die Vorteile der ersten und zweiten Schicht sind an feste Regeln geknüpft: kein freier Zugriff vor dem Ruhestand, eingeschränkte Vererbbarkeit, häufig eine Verrentungspflicht. Ein Steuervorteil, der Ihre Flexibilität zu stark einschränkt, ist deshalb nicht automatisch ein Vorteil.
Deshalb rechnen wir jede Entscheidung über den gesamten Lebenszyklus: Einzahlung, Förderung, Kapitalanlage, Kosten, Auszahlung und Besteuerung. Erst dann zeigt sich, welcher Euro Beitrag am Ende das meiste Nettoeinkommen erzeugt.
Die Darstellung dient der Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.
Steuern im Zusammenhang
Die Besteuerung betrifft jeden Baustein:
◉ Betriebliche Altersversorgung
◉ Einzahlung, Steuern & Steuerstundung
Heute sparen. Später versteuern. Netto entscheiden.
„Ein Steuervorteil zählt erst, wenn er auch nach Steuern im Ruhestand trägt.“

