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GESETZLICHES SYSTEM

Das Fundament, auf dem alles aufbaut.

Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung bilden die erste Schicht Ihrer Absicherung.

Wer weiß, was sie leistet und was nicht, erkennt, wo private Vorsorge ansetzen muss.

SOZIALVERSICHERUNG

Was der Staat absichert – und wo es endet

Die gesetzliche Sozialversicherung besteht aus fünf Zweigen. Für Arbeitnehmer ist sie verpflichtend, die Beiträge teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber weitgehend hälftig. Ihr Prinzip ist Solidarität, nicht individuelle Absicherung – daraus ergeben sich ihre Grenzen.

Die Rentenversicherung finanziert Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten im Umlageverfahren: Die Beiträge von heute zahlen die Renten von heute. Der Beitragssatz liegt 2026 bei 18,6 Prozent, erhoben bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 Euro im Monat. Aus dem Verhältnis Ihres Einkommens zum Durchschnittsentgelt entstehen jedes Jahr Entgeltpunkte; ein Punkt ist seit Juli 2026 42,52 Euro Monatsrente wert. Die Regelaltersgrenze liegt für alle ab Jahrgang 1964 bei 67 Jahren. Das Rentenniveau ist bis 2031 bei 48 Prozent gesichert – bezogen auf einen Durchschnittsverdiener nach 45 Beitragsjahren und vor Steuern.

Für Besserverdiener ist die Grenze entscheidend: Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze erhöht die Rente nicht. Wer 150.000 Euro im Jahr verdient, erwirbt dieselben Ansprüche wie jemand mit 101.400 Euro. Die Versorgungslücke wächst deshalb mit dem Einkommen.

Die Erwerbsminderungsrente zahlt nur, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können. Einen gesetzlichen Berufsschutz gibt es für alle nach dem 1. Januar 1961 Geborenen nicht mehr.

Die Krankenversicherung erbringt Leistungen nach dem Sachleistungsprinzip; der Beitrag liegt bei 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag bis 5.812,50 Euro im Monat. Die Pflegeversicherung ist eine Teilkaskoversicherung: Sie zahlt feste Beträge je Pflegegrad, die Eigenanteile im Pflegeheim liegen häufig bei mehreren tausend Euro im Monat.

Die Arbeitslosenversicherung mit 2,6 Prozent Beitrag ersetzt einen Teil des Nettoeinkommens für begrenzte Zeit. Die gesetzliche Unfallversicherung trägt allein der Arbeitgeber; sie schützt nur bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten, nicht in der Freizeit.

Selbstständige sind in der Regel nicht rentenversicherungspflichtig, Freiberufler in Kammerberufen sind oft über Versorgungswerke abgesichert. Alle anderen müssen die fünf Bereiche selbst organisieren oder bewusst entscheiden, welche Risiken sie tragen.

Das gesetzliche System ist ein solides Fundament, aber kein vollständiges Haus. Gute Finanzplanung weiß genau, wo es endet, und schließt die Lücken gezielt, statt pauschal alles doppelt abzusichern.

Das System im Zusammenhang

Das gesetzliche System berührt diese Themen:

Ansprüche kennen. Grenzen verstehen. Lücken schließen.

„Die gesetzliche Rente ist sicher. Nur nicht ausreichend.“

Was leistet das gesetzliche System für Sie?

Wir werten Ihre Renteninformation und Ihre Ansprüche aus und zeigen, wo Ihre Absicherung endet.

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