

EINZAHLUNG, STEUERN & STEUERSTUNDUNG
Bis zu 6.840 € einzahlen. Nicht nur 1.800 € fördern lassen.
Die Zulage ist nur der sichtbare Teil. Mindestens ebenso wichtig ist, dass Erträge im Vertrag über Jahrzehnte ohne laufende Besteuerung weiterarbeiten.
Hier finden Sie die vollständige Logik aus Förderung, Steuerabzug und Steuerstundung.
DIE 1.800-/5.040-/6.840-EURO-LOGIK
Drei Beträge, drei Wirkungen
Bis 1.800 Euro Eigenbeitrag: Hier wirken Zulagen und Sonderausgabenabzug. Eigenbeiträge und Zulageanspruch sind als Sonderausgaben absetzbar, ohne Kinder bis 2.340 Euro, zusätzlich zu anderen Vorsorgeaufwendungen wie der Basisrente. Das Finanzamt prüft, ob die Steuerersparnis die Zulage übersteigt, und erstattet die Differenz. Vereinfacht bei 42 Prozent Grenzsteuersatz: rund 983 Euro Steuerersparnis, abzüglich 540 Euro Zulage, ergibt rund 443 Euro zusätzliche Erstattung.
Bis 5.040 Euro darüber hinaus: Insgesamt können bis zu 6.840 Euro im Jahr eingezahlt werden. Für die zusätzlichen Beiträge gibt es weder Zulage noch Sonderausgabenabzug. Sie profitieren aber vom steuerlichen Rahmen des Vertrags.
Denn in der Ansparphase werden Erträge und Wertsteigerungen im Vertrag nicht besteuert. Anders als im freien Depot fallen weder Abgeltungsteuer auf Ausschüttungen und Gewinne noch eine Vorabpauschale an. Kapital, das sonst für Steuern abfließen würde, bleibt investiert und erwirtschaftet selbst Erträge. Je länger der Anlagezeitraum, desto stärker wirkt dieser Zinseszinseffekt.
Steuerstundung ist aber keine Steuerfreiheit. In der Auszahlungsphase werden Leistungen aus geförderten Beiträgen samt Zulagen und Erträgen voll mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Leistungen aus nicht geförderten Beiträgen werden grundsätzlich nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Bei gemischten Verträgen wird aufgeteilt.
Ob sich die zusätzlichen 5.040 Euro lohnen, ist deshalb eine Rechenfrage: Steuerstundung gegen Vertragskosten und eingeschränkte Verfügbarkeit. Die maximale Einzahlung ist nicht automatisch die optimale. Häufig ist eine Aufteilung sinnvoll: geförderter Beitrag im Altersvorsorgedepot, ein berechneter Zusatzbetrag ebenfalls, der Rest bewusst im freien Depot.
Eine Verwendung außerhalb der gesetzlichen Regeln führt zur Rückzahlung der Förderung. Das gilt auch bei einem Wohnsitz außerhalb von EU und EWR ab Auszahlungsbeginn.
Steuern im Zusammenhang
Die steuerliche Wirkung reicht über die Ansparphase hinaus:
Förderung nutzen. Steuern stunden. Sparrate klug aufteilen.
„Die 540 Euro Zulage sieht man sofort. Der größere Hebel kann darin liegen, dass Erträge über Jahrzehnte ungeschmälert weiterarbeiten.“

