

EINZAHLUNG, STEUERN & STEUERSTUNDUNG
Bis zu 6.840 € einzahlen. Nicht nur 1.800 € fördern lassen.
Die Zulage ist nur der sichtbare Teil. Mindestens ebenso wichtig ist, dass Erträge im Vertrag über Jahrzehnte ohne laufende Besteuerung weiterarbeiten.
Hier finden Sie die vollständige Logik aus Förderung, Steuerabzug und Steuerstundung.
DIE 1.800-/5.040-/6.840-EURO-LOGIK
Drei Beträge, drei Wirkungen
Bis zu 6.840 Euro im Jahr – in zwei Stufen mit unterschiedlicher Wirkung.
Stufe 1: bis 1.800 Euro Eigenbeitrag
Zulagen und Sonderausgabenabzug wirken.
Eigenbeiträge und Zulageanspruch sind als Sonderausgaben absetzbar, ohne Kinder bis 2.340 Euro – zusätzlich zu anderen Vorsorgeaufwendungen wie der Basisrente.
Das Finanzamt prüft, ob die Steuerersparnis die Zulage übersteigt, und erstattet die Differenz.
Beispiel bei 42 Prozent Grenzsteuersatz: rund 983 Euro Steuerersparnis, abzüglich 540 Euro Zulage = rund 443 Euro zusätzliche Erstattung.
Stufe 2: weitere 5.040 Euro
Keine Zulage, kein Sonderausgabenabzug.
Dafür der steuerliche Rahmen des Vertrags.
Die Steuerstundung in der Ansparphase
Erträge und Wertsteigerungen im Vertrag werden nicht laufend besteuert.
Anders als im freien Depot: keine Abgeltungsteuer auf Ausschüttungen und Gewinne, keine Vorabpauschale.
Kapital, das sonst für Steuern abfließt, bleibt investiert – der Zinseszinseffekt wirkt umso stärker, je länger die Laufzeit.
Stundung ist nicht Steuerfreiheit
Geförderte Beiträge samt Zulagen und Erträgen: im Alter voll mit dem persönlichen Steuersatz.
Nicht geförderte Beiträge: grundsätzlich nur mit dem Ertragsanteil.
Bei gemischten Verträgen wird aufgeteilt.
Die maximale Einzahlung ist nicht automatisch die optimale
Ob sich die zusätzlichen 5.040 Euro lohnen, ist eine Rechenfrage: Steuerstundung gegen Vertragskosten und eingeschränkte Verfügbarkeit.
Häufig sinnvoll: geförderter Beitrag plus berechneter Zusatzbetrag im Altersvorsorgedepot, der Rest bewusst im freien Depot.
Vorsicht bei Fehlverwendung. Eine Verwendung außerhalb der gesetzlichen Regeln führt zur Rückzahlung der Förderung – ebenso ein Wohnsitz außerhalb von EU und EWR ab Auszahlungsbeginn.
Steuern im Zusammenhang
Die steuerliche Wirkung reicht über die Ansparphase hinaus:
Förderung nutzen. Steuern stunden. Sparrate klug aufteilen.
„Die 540 Euro Zulage sieht man sofort. Der größere Hebel kann darin liegen, dass Erträge über Jahrzehnte ungeschmälert weiterarbeiten.“

