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EINZAHLUNG, STEUERN & STEUERSTUNDUNG

Bis zu 6.840 € einzahlen. Nicht nur 1.800 € fördern lassen.

Die Zulage ist nur der sichtbare Teil. Mindestens ebenso wichtig ist, dass Erträge im Vertrag über Jahrzehnte ohne laufende Besteuerung weiterarbeiten.

Hier finden Sie die vollständige Logik aus Förderung, Steuerabzug und Steuerstundung.

DIE 1.800-/5.040-/6.840-EURO-LOGIK

Drei Beträge, drei Wirkungen

Bis zu 6.840 Euro im Jahr – in zwei Stufen mit unter­schied­li­cher Wirkung.

 

Stufe 1: bis 1.800 Euro Eigenbeitrag

 

  • Zulagen und Son­der­aus­ga­ben­ab­zug wirken.

  • Eigenbeiträge und Zu­la­ge­an­spruch sind als Son­der­aus­ga­ben absetzbar, ohne Kinder bis 2.340 Euro – zusätzlich zu anderen Vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen wie der Basisrente.

  • Das Finanzamt prüft, ob die Steuer­er­spar­nis die Zulage übersteigt, und erstattet die Differenz.

  • Beispiel bei 42 Prozent Grenz­steu­er­satz: rund 983 Euro Steuer­er­spar­nis, abzüglich 540 Euro Zulage = rund 443 Euro zusätzliche Erstattung.

 

Stufe 2: weitere 5.040 Euro

 

  • Keine Zulage, kein Son­der­aus­ga­ben­ab­zug.

  • Dafür der steuerliche Rahmen des Vertrags.

 

Die Steu­er­stun­dung in der Ansparphase

 

  • Erträge und Wert­stei­ge­run­gen im Vertrag werden nicht laufend besteuert.

  • Anders als im freien Depot: keine Ab­gel­tung­steu­er auf Aus­schüt­tun­gen und Gewinne, keine Vor­ab­pau­schale.

  • Kapital, das sonst für Steuern abfließt, bleibt investiert – der Zin­ses­zins­ef­fekt wirkt umso stärker, je länger die Laufzeit.

 

Stundung ist nicht Steu­er­frei­heit

 

  • Geförderte Beiträge samt Zulagen und Erträgen: im Alter voll mit dem persönlichen Steuersatz.

  • Nicht geförderte Beiträge: grundsätzlich nur mit dem Ertragsanteil.

  • Bei gemischten Verträgen wird aufgeteilt.

 

Die maximale Einzahlung ist nicht automatisch die optimale

 

  • Ob sich die zusätzlichen 5.040 Euro lohnen, ist eine Rechenfrage: Steu­er­stun­dung gegen Ver­trags­kos­ten und ein­ge­schränkte Verfügbarkeit.

  • Häufig sinnvoll: geförderter Beitrag plus berechneter Zusatzbetrag im Alters­vor­sor­ge­de­pot, der Rest bewusst im freien Depot.

 

Vorsicht bei Fehl­ver­wen­dung. Eine Verwendung außerhalb der gesetzlichen Regeln führt zur Rückzahlung der Förderung – ebenso ein Wohnsitz außerhalb von EU und EWR ab Aus­zah­lungs­be­ginn.

 

 

 

Steuern im Zusammenhang

Die steuerliche Wirkung reicht über die Ansparphase hinaus:

Förderung nutzen. Steuern stunden. Sparrate klug aufteilen.

„Die 540 Euro Zulage sieht man sofort. Der größere Hebel kann darin liegen, dass Erträge über Jahrzehnte ungeschmälert weiterarbeiten.“

1.800 €, 6.840 € – oder eine Kombination?

Wir berechnen, welcher Teil Ihrer Sparrate gefördert, welcher gestundet und welcher bewusst flexibel angelegt werden sollte.

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