

AUSZAHLUNG & RUHESTANDSPHASE
Die Ansparphase endet. Die Planung nicht.
Anders als bei Riester wählen Sie zwischen lebenslanger Rente und flexiblem Auszahlungsplan.
Weil die Steuer bis zur Auszahlung gestundet wurde, gehört die Besteuerung von Anfang an in die Planung.
VOM VERMÖGEN ZUM EINKOMMEN
Wann, wie und mit welchen Steuern
Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65 und spätestens mit 70 Jahren. Früher ist sie möglich, wenn Sie bereits eine gesetzliche Altersrente oder Pension beziehen.
Die zwei Auszahlungsformen
Lebenslange Leibrente: zahlt bis zum Lebensende und sichert das Risiko eines sehr langen Lebens ab. Nicht vererbbar, optional mit Rentengarantiezeit von 10 oder 20 Jahren.
Auszahlungsplan: verteilt das Kapital mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr. Das Kapital bleibt investiert, der Rest ist vererbbar – nach Ablauf ist es verbraucht.
Einmalbetrag zu Beginn
Bis zu 30 Prozent des Kapitals ohne Zweckbindung.
Soweit er auf gefördertem Vermögen beruht, wird er im Jahr der Auszahlung besteuert und kann die Steuerlast dieses Jahres deutlich erhöhen. Zeitpunkt und Höhe gehören geplant.
Besteuerung nach Herkunft
Geförderte Beiträge samt Zulagen und Erträgen: voll mit dem persönlichen Steuersatz.
Nicht geförderte Zusatzbeiträge: grundsätzlich nur mit dem Ertragsanteil.
Vererbung
Die Förderung ist grundsätzlich zurückzuzahlen.
Ausnahme: Übertragung auf einen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehepartners.
Weitere Optionen
Wohneigentum: Gefördertes Kapital kann schon vor dem Ruhestand für selbst genutztes Wohneigentum eingesetzt werden, etwa zur Entschuldung – diese Option muss aber nicht jeder Vertrag enthalten.
Anbieterwechsel zum Auszahlungsbeginn, etwa um Depotkapital in eine Leibrente umzuwandeln.
Welche Form passt? Wer seine Grundkosten bereits durch sichere Renten deckt, gewinnt mit dem Auszahlungsplan Flexibilität. Wer lebenslange Sicherheit sucht, wählt die Leibrente. Die richtige Mischung ergibt sich aus Ihrer übrigen Versorgung.
Ihre Möglichkeiten in der Auszahlungsphase
Die Auszahlung gehört in Ihre gesamte Ruhestandsplanung:
Form wählen. Steuern planen. Nettoeinkommen sichern.
„Steuerstundung ist keine Steuerfreiheit. Ihr Wert zeigt sich erst, wenn Ansparphase und Auszahlung gemeinsam betrachtet werden.“

