

VERMÖGENSERHALT & VERMÖGENSÜBERTRAGUNG
Was bleiben soll, braucht einen Plan.
Vermögen über Jahrzehnte aufzubauen ist eine Leistung. Es geordnet an die nächste Generation weiterzugeben, ist eine eigene.
Wer rechtzeitig plant, schützt seine Familie vor Streit, unnötigen Steuern und Unsicherheit.
VERMÖGENSNACHFOLGE
Übertragen mit Weitblick
Die meisten Probleme entstehen nicht durch fehlendes Vermögen, sondern durch fehlende Regelungen. Erbengemeinschaften, die sich nicht einigen, vermeidbare Steuern und Angehörige, die im Ernstfall nicht handeln können.
Zuerst die eigene Sicherheit
Erst wenn Ihr eigener Kapitalbedarf gesichert ist, lässt sich entscheiden, welcher Teil zu Lebzeiten übertragen werden kann.
Eine Übertragung darf Ihre finanzielle Sicherheit nie gefährden.
Schenken zu Lebzeiten
Freibetrag für Kinder: 400.000 Euro je Elternteil, alle zehn Jahre erneut.
Früh beginnen: So lassen sich Freibeträge mehrfach nutzen.
Immobilien mit Nießbrauch: Mieteinnahmen oder Wohnrecht bleiben bei Ihnen.
Das Testament
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, die selten den tatsächlichen Wünschen entspricht.
Das verbreitete gegenseitige Einsetzen der Ehepartner kann steuerlich nachteilig sein: Die Freibeträge der Kinder bleiben beim ersten Erbfall ungenutzt.
Unternehmer
Die Unternehmensnachfolge gehört rechtzeitig geplant, abgestimmt mit Gesellschaftsvertrag und Steuerberater.
Handlungsfähig bleiben
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung regeln, wer handeln darf, wenn Sie es nicht mehr können.
Eine geordnete Übersicht über Konten, Verträge und Zugänge erleichtert Ihren Angehörigen vieles.
Alle Beteiligten an einen Tisch. Die rechtliche und steuerliche Umsetzung erfolgt mit Notar, Rechtsanwalt und Steuerberater. Meine Aufgabe ist, die Übertragung in Ihre Finanzplanung einzubetten und die Beteiligten zusammenzuführen.
Nachfolge im Zusammenhang
Die Vermögensübertragung verbindet diese Themen:
Eigenen Bedarf sichern. Freibeträge nutzen. Klar regeln.
„Gute Nachfolge beginnt lange, bevor sie gebraucht wird.“

