

FÖRDERUNG & FÖRDERBERECHTIGUNG
Förderung, die mit Ihren Beiträgen wächst.
Die Zulage richtet sich künftig direkt nach Ihrem Eigenbeitrag – transparent und für Familien besonders attraktiv.
Und erstmals können auch Selbstständige und Mitglieder von Versorgungswerken unmittelbar profitieren.
ZULAGEN & VORAUSSETZUNGEN
Wer gefördert wird und wie viel
Die Grundzulage ist beitragsproportional aufgebaut. Für jeden Euro Eigenbeitrag bis 360 Euro im Jahr erhalten Sie 50 Cent, für jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro 25 Cent. Die maximale Grundzulage beträgt damit 540 Euro pro Jahr. Voraussetzung ist ein Eigenbeitrag von mindestens 120 Euro jährlich.
Für jedes Kind erhält ein Elternteil zusätzlich einen Euro Kinderzulage je eingezahltem Euro, höchstens 300 Euro pro Kind. Dieser Betrag wird bereits bei einem Eigenbeitrag von 300 Euro erreicht, unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes. Wer vor dem 25. Geburtstag abschließt, erhält einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.
Ein Beispiel: Bei 1.800 Euro Eigenbeitrag und zwei Kindern fließen jährlich 540 Euro Grundzulage und 600 Euro Kinderzulage in den Vertrag, zusammen 1.140 Euro. Da die Zulagen mit investiert werden, nehmen sie an der weiteren Wertentwicklung teil.
Unmittelbar förderberechtigt sind insbesondere Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung und Beamte. Neu hinzu kommen Selbstständige mit gewerblichen oder freiberuflichen Einkünften, die eine Steuererklärung abgeben, sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke. Beamte und Versorgungswerksmitglieder müssen in die Übermittlung ihrer Daten einwilligen.
Ehepartner ohne eigene Förderberechtigung können mittelbar gefördert werden, wenn sie selbst mindestens 120 Euro einzahlen. Ihre Grundzulage ist auf 175 Euro begrenzt.
Die Zulage wird über den Anbieter beantragt. Ein Dauerzulagenantrag verhindert, dass Fristen versäumt werden.
Förderberechtigt zu sein heißt allerdings noch nicht, dass jeder mögliche Euro gefördert angelegt werden sollte. Liquiditätsreserve, Ziele vor dem Ruhestand und bestehende Vorsorge gehören immer mit in die Entscheidung.
Förderung im Zusammenhang
Die Zulagen sind der sichtbare Teil der Förderung:
Förderstatus prüfen. Zulagen sichern. Sinnvoll einordnen.
„Förderberechtigt zu sein eröffnet eine Möglichkeit. Ob Sie sie nutzen sollten, entscheidet Ihre gesamte Finanzplanung.“

