

FÖRDERUNG & FÖRDERBERECHTIGUNG
Förderung, die mit Ihren Beiträgen wächst.
Die Zulage richtet sich künftig direkt nach Ihrem Eigenbeitrag – transparent und für Familien besonders attraktiv.
Und erstmals können auch Selbstständige und Mitglieder von Versorgungswerken unmittelbar profitieren.
ZULAGEN & VORAUSSETZUNGEN
Wer gefördert wird und wie viel
Die Förderung wächst mit Ihrem Eigenbeitrag. Grundzulage, Kinderzulage und Berufseinsteigerbonus fließen direkt in den Vertrag und werden mit investiert.
Grundzulage
50 Cent je Euro Eigenbeitrag bis 360 Euro im Jahr
25 Cent je weiterem Euro bis 1.800 Euro
Maximal 540 Euro pro Jahr
Mindesteigenbeitrag: 120 Euro jährlich
Kinderzulage und Bonus
1 Euro je eingezahltem Euro, höchstens 300 Euro pro Kind – erreicht schon bei 300 Euro Eigenbeitrag, unabhängig vom Geburtsjahr.
Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 Euro bei Abschluss vor dem 25. Geburtstag.
Rechenbeispiel
1.800 Euro Eigenbeitrag, zwei Kinder
540 Euro Grundzulage + 600 Euro Kinderzulage = 1.140 Euro Förderung pro Jahr
Wer förderberechtigt ist
Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung und Beamte
Neu: Selbstständige mit gewerblichen oder freiberuflichen Einkünften, die eine Steuererklärung abgeben
Neu: Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke
Beamte und Versorgungswerksmitglieder müssen in die Datenübermittlung einwilligen.
Ehepartner
Mittelbar gefördert, wenn sie selbst mindestens 120 Euro einzahlen; Grundzulage dann höchstens 175 Euro.
Beantragung
über den Anbieter; ein Dauerzulagenantrag verhindert versäumte Fristen.
Förderberechtigt heißt nicht: jeden Euro fördern. Liquiditätsreserve, Ziele vor dem Ruhestand und bestehende Vorsorge gehören immer mit in die Entscheidung, wie viel Sie gefördert anlegen.
Förderung im Zusammenhang
Die Zulagen sind der sichtbare Teil der Förderung:
Förderstatus prüfen. Zulagen sichern. Sinnvoll einordnen.
„Förderberechtigt zu sein eröffnet eine Möglichkeit. Ob Sie sie nutzen sollten, entscheidet Ihre gesamte Finanzplanung.“

