

MITARBEITER-BENEFITS
Mehr Netto für Ihre Mitarbeiter. Ohne mehr Brutto.
Gute Fachkräfte entscheiden nicht nur nach Gehalt. Betriebliche Altersversorgung, Krankenversicherung und Sachbezüge wirken oft stärker als eine Gehaltserhöhung.
Richtig aufgesetzt, sind sie steuerlich gefördert und für Sie planbar.
BENEFITS FÜR UNTERNEHMER
Warum Gehaltserhöhungen so wenig bewirken
Eine Gehaltserhöhung von 100 Euro kostet Sie rund 120 Euro – beim Mitarbeiter kommt oft nur die Hälfte an. Steuerlich geförderte Benefits drehen dieses Verhältnis um: Nahezu jeder eingesetzte Euro erreicht den Mitarbeiter.
Betriebliche Altersversorgung (2026)
Bis 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, also 676 Euro im Monat, steuerfrei; davon 338 Euro auch sozialversicherungsfrei.
Entgeltumwandlung: mindestens 15 Prozent Arbeitgeberzuschuss, soweit Sie Sozialversicherungsbeiträge sparen.
Geringverdiener bis 2.575 Euro Monatslohn: 30 Prozent eines arbeitgeberfinanzierten Beitrags, höchstens 288 Euro im Jahr, über die Lohnsteuer zurück; ab 2027 ausgeweitet.
Betriebsrentenstärkungsgesetz II: Auch ohne Tarifbindung ist per Betriebsvereinbarung eine automatische Entgeltumwandlung mit Widerspruchsrecht möglich.
Betriebliche Krankenversicherung
Wirkt im Alltag: Zahnersatz, Brille, Vorsorge, Gesundheitsbudget.
Als Sachbezug bis 50 Euro im Monat steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn Sie Versicherungsnehmer sind und kein Geldanspruch besteht.
Achtung Freigrenze: Ein Euro darüber, und der gesamte Betrag ist steuerpflichtig – gemeinsam mit anderen Sachbezügen wie Gutscheinkarten.
Weitere Bausteine
Kinderbetreuung nicht schulpflichtiger Kinder: unbegrenzt steuerfrei.
Zertifizierte Gesundheitsmaßnahmen: bis 600 Euro im Jahr.
Dienstrad, zusätzlich zum Lohn überlassen: steuerfrei.
Gestaltung entscheidet
Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn, sauber dokumentiert, im Arbeitsvertrag oder in einer Versorgungsordnung geregelt.
Fehler fallen oft erst in der Lohnsteuer-Außenprüfung auf – und werden für mehrere Jahre nachberechnet.
Ihre eigene Versorgung gehört dazu. Als Gesellschafter-Geschäftsführer lässt sich Ihre Versorgung, etwa über Direktversicherung oder Unterstützungskasse, mit dem Konzept für Ihre Mitarbeiter verbinden.
Benefits im Zusammenhang
Ein Benefit-Konzept berührt diese Themen:
Steuerfrei gestalten. Sauber dokumentieren. Verständlich kommunizieren.
„Ein Benefit, den der Mitarbeiter nicht versteht, ist Geld ohne Wirkung.“

