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Abendstimmung in einer Münchner Prachtstraße.png

MITARBEITER-BENEFITS

Mehr Netto für Ihre Mitarbeiter. Ohne mehr Brutto.

Gute Fachkräfte entscheiden nicht nur nach Gehalt. Betriebliche Altersversorgung, Krankenversicherung und Sachbezüge wirken oft stärker als eine Gehaltserhöhung.

Richtig aufgesetzt, sind sie steuerlich gefördert und für Sie planbar.

BENEFITS FÜR UNTERNEHMER

Warum Gehaltserhöhungen so wenig bewirken

Eine Gehalts­er­hö­hung von 100 Euro kostet Sie rund 120 Euro – beim Mitarbeiter kommt oft nur die Hälfte an. Steuerlich geförderte Benefits drehen dieses Verhältnis um: Nahezu jeder eingesetzte Euro erreicht den Mitarbeiter.

 

Betriebliche Alters­ver­sor­gung (2026)

 

  • Bis 8 Prozent der Bei­trags­be­mes­sungs­grenze, also 676 Euro im Monat, steuerfrei; davon 338 Euro auch sozial­ver­si­che­rungs­frei.

  • Ent­gelt­um­wand­lung: mindestens 15 Prozent Arbeit­ge­ber­zu­schuss, soweit Sie Sozial­ver­si­che­rungs­bei­träge sparen.

  • Gering­ver­die­ner bis 2.575 Euro Monatslohn: 30 Prozent eines arbeit­ge­ber­fi­nan­zier­ten Beitrags, höchstens 288 Euro im Jahr, über die Lohnsteuer zurück; ab 2027 ausgeweitet.

  • Betriebs­ren­ten­stär­kungs­ge­setz II: Auch ohne Tarifbindung ist per Betriebs­ver­ein­ba­rung eine automatische Ent­gelt­um­wand­lung mit Wider­spruchs­recht möglich.

 

Betriebliche Kran­ken­ver­si­che­rung

 

  • Wirkt im Alltag: Zahnersatz, Brille, Vorsorge, Gesund­heits­bud­get.

  • Als Sachbezug bis 50 Euro im Monat steuer- und sozial­ver­si­che­rungs­frei, wenn Sie Ver­si­che­rungs­neh­mer sind und kein Geldanspruch besteht.

  • Achtung Freigrenze: Ein Euro darüber, und der gesamte Betrag ist steu­er­pflich­tig – gemeinsam mit anderen Sachbezügen wie Gut­schein­kar­ten.

 

Weitere Bausteine

 

  • Kin­der­be­treu­ung nicht schul­pflich­ti­ger Kinder: unbegrenzt steuerfrei.

  • Zertifizierte Gesund­heits­maß­nah­men: bis 600 Euro im Jahr.

  • Dienstrad, zusätzlich zum Lohn überlassen: steuerfrei.

 

Gestaltung entscheidet

 

  • Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn, sauber dokumentiert, im Arbeits­ver­trag oder in einer Ver­sor­gungs­ord­nung geregelt.

  • Fehler fallen oft erst in der Lohnsteuer-Außenprüfung auf – und werden für mehrere Jahre nachberechnet.

 

Ihre eigene Versorgung gehört dazu. Als Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer lässt sich Ihre Versorgung, etwa über Direkt­ver­si­che­rung oder Unter­stüt­zungs­kasse, mit dem Konzept für Ihre Mitarbeiter verbinden.

 

 

 

Benefits im Zusammenhang

Ein Benefit-Konzept berührt diese Themen:

Steuerfrei gestalten. Sauber dokumentieren. Verständlich kommunizieren.

„Ein Benefit, den der Mitarbeiter nicht versteht, ist Geld ohne Wirkung.“

Welche Benefits passen zu Ihrem Unternehmen?

Wir entwickeln ein Benefit-Konzept, das steuerlich trägt, rechtlich sauber ist und Ihre eigene Versorgung einbezieht.

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