

VERKAUF & VERMÖGENSÜBERTRAGUNG
Wer nicht gestaltet, für den entscheidet das Gesetz.
Verkaufen, verschenken oder vererben: Jede Variante hat eigene steuerliche und rechtliche Folgen – und manche Entscheidung lässt sich später nicht mehr korrigieren.
Ich plane die Übertragung Ihrer Immobilien so, dass Ihre eigene Versorgung gesichert bleibt und das Vermögen dort ankommt, wo es hinsoll.
IMMOBILIEN ÜBERTRAGEN
Übertragen, ohne die Kontrolle abzugeben
Ohne Regelung wird aus einer Immobilie im Erbfall meist eine Erbengemeinschaft. Vermietung, Sanierung oder Verkauf brauchen dann Einigkeit – und im Streit kann jeder Miterbe die Teilungsversteigerung beantragen. Ein guter Preis wird dabei selten erzielt.
1. Der Zeitpunkt
Freibeträge stehen alle zehn Jahre neu zur Verfügung.
Was heute übertragen wird, wächst außerhalb Ihres Nachlasses weiter.
Keine Grunderwerbsteuer zwischen Eltern und Kindern sowie unter Ehepartnern.
2. Die Form
Teilentgeltlich: Übernimmt das Kind ein Darlehen oder zahlt Geschwister aus, unterliegt der unentgeltliche Teil der Schenkungsteuer; der entgeltliche kann bei vermieteten Objekten innerhalb der Zehnjahresfrist einkommensteuerpflichtig werden.
Familienheim: unter Ehepartnern zu Lebzeiten ohne Wertgrenze und ohne Behaltensfrist steuerfrei übertragbar.
Familiengesellschaft: größere Bestände schrittweise über mehrere Freibetragszeiträume übertragen, während die Steuerung bei Ihnen bleibt.
3. Die Vorbehalte
Nießbrauch: Sie behalten Mieteinnahmen oder Nutzung; sein Kapitalwert mindert den steuerpflichtigen Wert der Schenkung.
Rückforderungsrechte, per Vormerkung im Grundbuch gesichert: bei Tod des Kindes vor Ihnen, Scheidung, Insolvenz oder Verkauf ohne Ihre Zustimmung.
Der Preis der Sicherheit
Bei vollem Nießbrauch beginnt die Zehnjahresfrist für Pflichtteilsergänzungsansprüche nicht zu laufen – Ausgleich braucht Pflichtteilsverzichte oder klare Regeln.
Geraten Sie innerhalb von zehn Jahren selbst in Not, kann die Schenkung zurückgefordert werden – im Pflegefall auch durch das Sozialamt.
Die Bewertung
Seit 2023 setzt das Finanzamt Immobilien oft deutlich höher an.
Ein Gutachten kann den niedrigeren Verkehrswert nachweisen.
Zu Wohnzwecken vermietete Immobilien zählen nur mit 90 Prozent.
Manchmal ist der Verkauf besser
etwa für Gleichbehandlung mehrerer Kinder oder wenn das Objekt Ihre Versorgung finanzieren muss.
Nach zehn Jahren ist der Gewinn bei vermieteten Objekten steuerfrei; bei geschenkten läuft die Frist des Schenkers weiter.
Wer was wann erhält – und wovon Sie danach leben. Dieses wirtschaftliche Konzept entwickle ich mit Ihnen. Die rechtliche Umsetzung erfolgt mit Notar, Steuerberater und bei Bedarf einem Fachanwalt für Erbrecht.
Übertragung im Überblick
Die Übertragung berührt diese Themen:
Früh planen. Rechte vorbehalten. Freibeträge nutzen.
„Das Testament regelt, wer erbt. Die Planung entscheidet, was davon ankommt.“

