

EINKUNFTSARTEN
Nicht jeder Euro wird gleich besteuert.
Das Einkommensteuergesetz kennt sieben Einkunftsarten – mit jeweils eigenen Regeln für Kosten, Freibeträge und Steuersätze.
Wer weiß, wo sein Einkommen entsteht, kann es gezielter strukturieren.
EINKOMMENSTEUER VERSTEHEN
Sieben Quellen, eigene Regeln
Einkommensteuer fällt nur auf Einkünfte an, die einer der sieben Einkunftsarten des § 2 EStG zuzuordnen sind. Was dort nicht auftaucht, etwa ein Lottogewinn oder eine Erbschaft, ist einkommensteuerlich nicht erfasst. Die Zuordnung entscheidet über abziehbare Kosten, Freibeträge und Steuersatz.
Gewinneinkünfte (Einnahmen minus Betriebsausgaben)
1. Land- und Forstwirtschaft
2. Gewerbebetrieb: Einzelunternehmer und gewerbliche Personengesellschaften. Zusätzlich Gewerbesteuer, die weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet wird.
3. Selbstständige Arbeit: Freiberufler wie Rechtsanwälte, Architekten oder Ingenieure. Keine Gewerbesteuer, meist Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Überschusseinkünfte (Einnahmen minus Werbungskosten)
4. Nichtselbstständige Arbeit: Gehalt, Boni, geldwerte Vorteile, Beamtenpensionen, Betriebsrenten aus Direktzusage – Steuer per Lohnsteuer.
5. Kapitalvermögen: Zinsen, Dividenden, Fondserträge, Kursgewinne – in der Regel Abgeltungsteuer von 25 Prozent; statt tatsächlicher Werbungskosten gilt der Sparerpauschbetrag.
6. Vermietung und Verpachtung: Mieten minus Zinsen, Abschreibung, Instandhaltung, Verwaltung. Verluste sind mit anderen Einkünften verrechenbar.
7. Sonstige Einkünfte: u. a. Renten, private Veräußerungsgeschäfte wie der Verkauf einer vermieteten Immobilie innerhalb von zehn Jahren, Unterhaltsleistungen.
Warum das für Ihre Planung zählt
Eine Immobilie im Privatvermögen ist nach zehn Jahren steuerfrei verkäuflich, im Betriebsvermögen nicht.
Kapitalerträge werden oft günstiger besteuert als Arbeitseinkommen.
Im Ruhestand verschiebt sich die Steuerlast, wenn Gehalt durch Renten, Mieten und Kapitalerträge ersetzt wird.
Unternehmer: die Rechtsform
In einer GmbH werden Gewinne zunächst mit rund 30 Prozent Körperschaft- und Gewerbesteuer belastet; erst die Ausschüttung führt zu Kapitaleinkünften.
Diese Zweistufigkeit eröffnet Gestaltungsspielräume – abgestimmt mit Ihrem Steuerberater.
Die Steuerberatung im Einzelfall leistet Ihr Steuerberater. Ich zeige, wie sich die Einkunftsarten auf Ihre langfristige Planung auswirken.
Einkünfte im Zusammenhang
Die Einkunftsarten berühren diese Themen:
Einkünfte zuordnen. Wirkung verstehen. Struktur planen.
„Steuern planen heißt zuerst verstehen, wo Ihr Einkommen entsteht.“

