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Abendstimmung in einer Münchner Prachtstraße.png

EINKUNFTSARTEN

Nicht jeder Euro wird gleich besteuert.

Das Einkommensteuergesetz kennt sieben Einkunftsarten – mit jeweils eigenen Regeln für Kosten, Freibeträge und Steuersätze.

Wer weiß, wo sein Einkommen entsteht, kann es gezielter strukturieren.

EINKOMMENSTEUER VERSTEHEN

Sieben Quellen, eigene Regeln

Ein­kom­men­steuer fällt nur auf Einkünfte an, die einer der sieben Ein­kunfts­ar­ten des § 2 EStG zuzuordnen sind. Was dort nicht auftaucht, etwa ein Lottogewinn oder eine Erbschaft, ist ein­kom­men­steu­er­lich nicht erfasst. Die Zuordnung entscheidet über abziehbare Kosten, Freibeträge und Steuersatz.

 

Gewinn­ein­künfte (Einnahmen minus Betriebs­aus­ga­ben)

 

  • 1. Land- und Forst­wirt­schaft

  • 2. Gewer­be­be­trieb: Ein­zel­un­ter­neh­mer und gewerbliche Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten. Zusätzlich Gewerbesteuer, die weitgehend auf die Ein­kom­men­steuer angerechnet wird.

  • 3. Selbst­stän­dige Arbeit: Freiberufler wie Rechtsanwälte, Architekten oder Ingenieure. Keine Gewerbesteuer, meist Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

 

Über­schuss­ein­künf­te (Einnahmen minus Wer­bungs­kos­ten)

 

  • 4. Nicht­selbst­stän­dige Arbeit: Gehalt, Boni, geldwerte Vorteile, Beam­ten­pen­sio­nen, Betriebs­ren­ten aus Direktzusage – Steuer per Lohnsteuer.

  • 5. Kapi­tal­ver­mö­gen: Zinsen, Dividenden, Fondserträge, Kursgewinne – in der Regel Ab­gel­tung­steu­er von 25 Prozent; statt tatsächlicher Wer­bungs­kos­ten gilt der Spa­rer­pausch­be­trag.

  • 6. Vermietung und Verpachtung: Mieten minus Zinsen, Abschreibung, Instand­hal­tung, Verwaltung. Verluste sind mit anderen Einkünften verrechenbar.

  • 7. Sonstige Einkünfte: u. a. Renten, private Ver­äu­ße­rungs­ge­schäfte wie der Verkauf einer vermieteten Immobilie innerhalb von zehn Jahren, Unter­halts­leis­tun­gen.

 

Warum das für Ihre Planung zählt

 

  • Eine Immobilie im Pri­vat­ver­mö­gen ist nach zehn Jahren steuerfrei verkäuflich, im Betriebs­ver­mö­gen nicht.

  • Kapi­tal­er­träge werden oft günstiger besteuert als Arbeits­ein­kom­men.

  • Im Ruhestand verschiebt sich die Steuerlast, wenn Gehalt durch Renten, Mieten und Kapi­tal­er­träge ersetzt wird.

 

Unternehmer: die Rechtsform

 

  • In einer GmbH werden Gewinne zunächst mit rund 30 Prozent Körperschaft- und Gewerbesteuer belastet; erst die Ausschüttung führt zu Kapi­tal­ein­künf­ten.

  • Diese Zwei­stu­fig­keit eröffnet Gestal­tungs­spiel­räume – abgestimmt mit Ihrem Steuerberater.

 

Die Steu­er­be­ra­tung im Einzelfall leistet Ihr Steuerberater. Ich zeige, wie sich die Ein­kunfts­ar­ten auf Ihre langfristige Planung auswirken.

 

 

 

Einkünfte im Zusammenhang

Die Einkunftsarten berühren diese Themen:

Einkünfte zuordnen. Wirkung verstehen. Struktur planen.

„Steuern planen heißt zuerst verstehen, wo Ihr Einkommen entsteht.“

Wie verteilt sich Ihre Steuerlast heute – und im Ruhestand?

Wir zeigen, wie sich Ihre Einkünfte über die Jahre verschieben und wo sich Struktur lohnt – abgestimmt mit Ihrem Steuerberater.

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