

BERUFSUNFÄHIGKEIT
Ihre Arbeitskraft finanziert alles andere.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich eigenständig abschließen oder an einen anderen Vertrag koppeln. Der Unterschied zeigt sich oft erst im Leistungsfall.
Entscheidend sind Flexibilität, Steuer und die Frage, was genau Sie absichern wollen.
SBU, BUZ UND VERMÖGENSSCHUTZ
Einkommen absichern – oder Vermögen?
Wer nach dem 1. Januar 1961 geboren ist, hat keinen gesetzlichen Schutz bei Berufsunfähigkeit mehr. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente zahlt nur, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können, die volle Rente erst unter drei Stunden. Im Durchschnitt liegt sie bei gut 1.000 Euro im Monat. Für Akademiker, Führungskräfte und Selbstständige ist das keine Absicherung, sondern ein Sockel.
Die private Absicherung gibt es in zwei Formen. Die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) ist ein eigener Vertrag. Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) hängt an einem Hauptvertrag, meist einer Renten- oder Basisrentenversicherung.
Die BUZ wirkt zunächst elegant: ein Vertrag, oft etwas günstiger, und im Leistungsfall übernimmt der Versicherer auch die Beiträge zur Altersvorsorge. Der Preis dafür ist die Abhängigkeit. Wird der Hauptvertrag gekündigt oder beitragsfrei gestellt, entfällt in der Regel auch der BU-Schutz. Wer später seine Altersvorsorge umbauen will, muss den BU-Schutz neu beantragen – mit dann höherem Alter und aktuellem Gesundheitszustand.
Auch steuerlich unterscheiden sich die Varianten deutlich. Beiträge zur SBU zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen, deren Höchstbetrag von 1.900 bzw. 2.800 Euro meist schon durch die Krankenversicherung ausgeschöpft ist. Dafür wird die spätere BU-Rente nur mit dem Ertragsanteil besteuert, bei 20 Jahren Laufzeit mit 21 Prozent. In einer Basisrente mit BUZ sind die Beiträge als Altersvorsorgeaufwendungen abziehbar, die BU-Rente wird nach Auffassung der Finanzverwaltung dann aber wie eine Basisrente besteuert – also deutlich höher. Die Rechtsprechung dazu ist noch nicht abschließend geklärt.
Hinter der Produktfrage steht die eigentliche Entscheidung: Wollen Sie Einkommen oder Vermögen schützen? Mit wachsendem Vermögen verschiebt sich die Antwort. Wer genug Kapital besitzt, um Lebensstandard und Vorsorge aus eigenen Mitteln zu tragen, braucht weniger BU-Rente. Er braucht Schutz für den Vermögensaufbau, der ohne Einkommen stoppt – die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit für Spar- und Vorsorgeverträge wird dann wichtiger als eine hohe Monatsrente. Für Berufseinsteiger und junge Familien dagegen ist die BU-Rente der wichtigste Vertrag überhaupt.
Deshalb prüfe ich BU-Schutz nie isoliert: Höhe der Rente, Laufzeit bis zum tatsächlichen Rentenbeginn, Nachversicherungsgarantien für Gehaltssprünge und die Frage, welche Verträge im Leistungsfall weiterlaufen müssen.
Arbeitskraft im Zusammenhang
Die BU-Entscheidung berührt diese Themen:
Rente berechnen. Laufzeit prüfen. Verträge entkoppeln.
„Wer sein Einkommen nicht absichert, sichert auch keinen seiner Sparpläne ab.“

