

UNFALLVERSICHERUNG
Sinnvoll ergänzen, richtig einordnen.
Eine Unfallversicherung zahlt bei dauerhaften Folgen eines Unfalls – im Beruf, in der Freizeit und weltweit.
Sie kann eine wertvolle Ergänzung sein, ersetzt aber keine Absicherung der Arbeitskraft.
UNFALLFOLGEN ABSICHERN
Was sie leistet – und was nicht
Die private Unfallversicherung zahlt bei dauerhaften Unfallfolgen. Die Leistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität, festgelegt für einzelne Körperteile und Sinnesorgane in der Gliedertaxe. Eine Progression erhöht die Leistung bei schweren Unfällen überproportional.
Warum die gesetzliche Unfallversicherung nicht reicht
Sie schützt nur bei Arbeits- und Wegeunfällen.
Die meisten Unfälle passieren in Freizeit, Haushalt, Sport oder auf Reisen.
Selbstständige sind oft gar nicht gesetzlich unfallversichert.
Was sie nicht ersetzt
Sie zahlt ausschließlich bei Unfällen, nicht bei Krankheit.
Die große Mehrheit der Berufsunfähigkeitsfälle geht auf Krankheiten zurück. Als alleinige Absicherung der Arbeitskraft ist sie deshalb ungeeignet.
Wofür sie sinnvoll ist
Einmalzahlung für den Umbau der Wohnung, ein behindertengerechtes Fahrzeug oder zusätzliche Betreuung – Kosten, die neben einem Einkommensausfall entstehen.
Für Personen, die keine BU-Versicherung erhalten.
Für Kinder, nicht berufstätige Partner und Menschen mit risikoreichen Hobbys.
Worauf es in den Bedingungen ankommt
Invaliditätsgrundsumme und Progression
Gliedertaxe
Fristen zur Geltendmachung
mitversicherte Ereignisse
Der Beitrag sagt wenig. Eine günstige Prämie nützt nichts, wenn die entscheidenden Leistungen fehlen. Ob ein bestehender Vertrag hält, was er verspricht, zeigt erst der Blick in die Bedingungen.
Absicherung im Zusammenhang
Die Unfallversicherung ergänzt diese Bausteine:
Richtig einordnen. Gezielt ergänzen. Bedingungen prüfen.
„Eine gute Ergänzung ist kein Ersatz für das Fundament.“

